Bewusstsein, Autonomie und das Recht auf Leben: Ethik in der Sterbehilfe-Debatte
(Ethik - 12.März 2025)
Der Satz, dass es auch Kinder gibt, die nie zu einem eigentlichen Lebensvollzug finden werden, weil sie nie ein Bewusstsein entwickeln können, lässt mich immer mehr über das Bewusstsein selbst nachdenken. Braucht es in diesem Sinne zur Entwicklung des Bewusstseins wirklich ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit? Wenn es eine Voraussetzung für die Entwicklung des Bewusstseins ist, dass es ein Minimum an Kommunikationsfähigkeit braucht, so stelle ich mir die Frage: Was ist Kommunikation? Was ist mit all den Menschen, die auf eine Weise geistig eingeschränkt sind, die eine Behinderung mit sich tragen und daher nicht auf normale Weise kommunizieren können? Haben diese Menschen kein Bewusstsein?
In der Diskussion um die Sterbehilfe kommt dieses Bewusstsein immer wieder zum Tragen, aber ist es verhältnismäßig, nur deswegen auf mögliche medizinische Maßnahmen zu verzichten und so den Tod eines Frühgeborenen hinzunehmen, weil das Kind schwer behindert oder krank ist, oder das Risiko besteht, dass eine bleibende schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität eintritt?
Peter Singer (* 6. Juli 1946), ein umstrittener Philosoph und Ethiker, ein einflussreicher Vertreter des Utilitarismus, plädierte dafür, schwerstbehinderte und kranke Neugeborene, wenn die Eltern es wollen, angesichts der zu erwartenden schlechten Lebensqualität sterben zu lassen bzw. sie sogar aktiv zu töten. Die entscheidenden Worte in diesem Satz sind wohl: „wenn es die Eltern wollen“. Hier ist jemand dazu gezwungen, über ein anderes Leben – und damit nicht über sein eigenes Leben – zu entscheiden. Über sein eigenes Leben zu entscheiden und zu verfügen, heißt auch immer, in Autonomie und Freiheit zu entscheiden und zu bestimmen.
Die Verantwortung
Bei der Sterbehilfe geht es konkret um die Verantwortbarkeit des eigenen Handelns, aber nicht nur um diese, sondern auch um die Verantwortbarkeit des Handelns von der Person, die um Mithilfe beim Sterben gebeten wird. Voraussetzung für dieses Handeln und diese Verantwortbarkeit ist nach wie vor die Autonomie und Freiheit. Aber in vielen Fällen kann die eigene Urteilsfähigkeit und die Freiheit von Zwängen deutlich eingeschränkt sein. In vielen Fällen ist der Wunsch nach Suizid und Sterbebegleitung keine völlig freie und selbstbestimmte Entscheidung, sondern eine Entscheidung, die in Depression, Verzweiflung oder einer Krisensituation begründet ist. Oft spielen hier Ängste vor Schmerzen, vor dem Alleinsein, vor Würdeverlust in der Pflege, aber auch finanzielle Gründe oder der Wunsch, Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen, eine Rolle. Aber wie ist es, wenn nun ein Kind sterben soll aufgrund von Einschränkungen, die das Bewusstsein in seiner Entwicklung hindern? Dieses Kind kann wohl noch nicht selbst entscheiden – hat es deshalb kein Bewusstsein? Und die Entscheidung wird nun einfach an die Eltern delegiert? Die wohl selbst nicht in der Lage sind, über eine solche Entscheidung frei bestimmen zu können.
An dieser Stelle ist es wichtig, den Begriff der Autonomie etwas zu verdeutlichen. Autonomie ist immer als relationale Autonomie zu verstehen. Damit ist gemeint, dass die Autonomie einer Entscheidung nie nur vom Individuum allein in uneingeschränkter selbstbestimmender Souveränität getroffen wird, sondern dass die Entscheidung des Einzelnen auch immer von seiner Eingebundenheit in die Gemeinschaft mit anderen bestimmt wird. Sie hat Konsequenzen für andere, auch nahestehende Menschen, und wird durch andere beeinflusst. „Innerhalb der sozialen Beziehungen können autonome Entscheidungen unterstützt werden, wenn die Person sich etwa anerkannt und getragen fühlt. Sie können aber auch durch Einsamkeit und Erwartungen, die nicht erfüllt werden können, schwer gemacht werden.“ Und genau dies gilt auch, wenn ein Kind nicht in der Lage ist, selbstbestimmt zu entscheiden, und eine solch schwerwiegende Entscheidung an die Eltern delegiert wird. Auch sie sind nicht allein.
Heiligkeit des Lebens
Oftmals kann auch der Glaube an Gott und die Kirche, welcher Konfession auch immer man angehört, nicht helfen. Die katholische Kirche umschreibt die „Heiligkeit des Lebens“ wie folgt:
„Das menschliche Leben ist heilig, weil es von seinem Beginn an der Schöpfermacht Gottes bedarf und für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer bleibt, seinem einzigen Ziel. Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende: Niemand darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören.“
Dieser Text spricht von der besonderen Beziehung zu Gott. Aus dieser Relation des Menschen zu Gott lässt sich nun auch schließen, dass allein Gott Herr über das menschliche Leben ist und niemand sonst darüber verfügen darf. Damit ist dem Menschen die Verfügungsgewalt über das Leben anderer ebenso entzogen wie die Verfügungsgewalt über sein eigenes Leben. Hier stellt sich dann allgemein die Frage, ob und wie überhaupt ärztliche Praxis möglich wäre.
Rund um viele Sterbehilfe-Debatten wurde dieser Text oftmals zitiert, da er eben nur das direkte Töten eines unschuldigen Menschen anspricht. Lässt also diese Präzisierung bestimmte Fälle von Tötung eines Menschen als ethisch legitim zu? Ebenfalls wird oft, wenn es um die aktuelle Sterbehilfe (besonders am Lebensende) geht, auf die Geschichte zurückgegriffen, was oftmals ein fataler Fehler ist. Der Rückgriff auf die nationalsozialistische Zeit und den Zweiten Weltkrieg, wo es um Euthanasie als ein Verbrechen geht, ist kein Vergleich, und es lässt sich keine Analogie herstellen. Denn gerade in dieser Zeit, wo besonders Menschen mit einer geistigen und auch körperlichen Beeinträchtigung zugunsten eines gesünderen Volkes getötet wurden, lässt sich dies nicht mit der Gegenwart vergleichen. Menschen wurden damals ermordet, mit der Begründung, dass sie keinen Nutzen für die Gesellschaft darstellten und durch die Missbildungen, die sie erlitten haben, auch andauernden Schmerzen und Leiden ausgesetzt wären und eigentlich den Tod herbeisehnen würden. Aber gefragt oder sie miteinbezogen wurden sie nicht. Selbst Angehörige wussten nur in den seltensten Fällen etwas. Dass dies ein Verbrechen war, lässt sich allein schon an der Vorgehensweise erläutern. Ebenfalls geht es heute in unserer Gesellschaft nicht um das Ziel von Kosteneinsparung durch das Säubern des Rassenkollektivs von angeblich defekten Mitgliedern. Die Motivation der Ärzte in der nationalsozialistischen Zeit bestand nicht im Mitleiden für das einzelne Individuum. Zudem wurde einfach anhand von Formularen über Menschen entschieden und nicht anhand von Untersuchungen am Menschen selbst. Oft wird auch vergessen, dass die Opfer von ihnen Unbekannten getötet wurden.
Und Heute
Heute sollte uns klar sein, dass eine solche Entscheidung, sein Leben zu beenden, nicht einfach ist und mit vielen Überlegungen verbunden ist. Aber sollte das Leben eines Menschen, der unter unerträglichen Schmerzen leidet, absolut keine Lebensqualität empfindet und keinen Sinn mehr in seinem Dahinvegetieren sieht, nicht erlöst werden dürfen? Natürlich sind hier viele Punkte zu berücksichtigen, wie die Entscheidungsfähigkeit und der Zustand der betroffenen Personen selbst. Ich kann und will diese Entscheidungen niemandem abnehmen, doch klar scheint, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Die These „Dass es bei guter medizinischer Versorgung keine Bitten nach assistiertem Sterben geben würde“ scheint mir selbst durch gute medizinische Versorgung in der Palliativmedizin nicht wirklichkeitsgetreu. Vielmehr stellt sich die Frage nach der Aufgabe der Ärzte in diesem Bereich, und ganz besonders ist auch das Gewissen der Ärzte bei der Durchführung einer Sterbehilfe gefragt. Dieses Thema ist aktueller denn je, gerade weil auch die technischen Fortschritte in der Medizin es ermöglichen, noch länger zu leben. Doch kommen auch immer mehr Krankheiten und Leiden ins Spiel. Daher sollte es zukunftsorientiert kein Tabuthema sein.
Martin Brunner, Theologiestudent, Chur
Literatur: Stephan Ernst, Am Anfang und Ende des Lebens, Grundfragen medizinischer Ethik, Freiburg i.B.
Und Michael Burleigh, Die Nazi-Analogie und die Debatten über Euthanasie in; Euthanasie und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte, die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt/Main.